Mit dem ersten Kabinett von Markus Söder wurden eine Reihe von Regierungsbeauftragtenstellen geschaffen, die öffentlich scharf kritisiert worden sind. Die Regierung argumentierte, diese zur „ungefilterten“ Weitergabe von Anliegen und Informationen an die Staatsregierung zu benötigen. Die Opposition hielt der Regierung vor, Versorgungsposten und zusätzliche „kleine Staatssekretäre“ zu schaffen. Die Freien Wähler führten den Protest ursprünglich sogar mit einer Verfassungsklage an. Nach der Wahl und im Zuge der Regierungsbeteiligung zogen sie ihre Klage zurück und konnten als Teil des Kompromisses selbst zwei Regierungsbeauftragte besetzen.

Als neuer Landtagsabgeordneter habe ich der Regierung dazu einige Fragen gestellt, die nun beantwortet wurden. Dabei kamen interessante Informationen zutage.

Es muss einen zumindest verwundern, dass die Anzahl der eingegangenen Anfragen zwischen den einzelnen Beauftragten stark schwanken. So bekam der Beauftragte für Bürgeranliegen 800 Anfragen, der Beauftragte für staatliche Beteiligungen im selben Zeitraum lediglich 20 – bei gleicher Aufwandsentschädigung. Es wundert einen also auch nicht unbedingt, dass der bisherige Beauftragte für staatliche Beteiligungen von seinem Amt zurücktrat und der Posten gleich mit einkassiert wurde. Hier hat Markus Söder die Gunst der Stunde genutzt, um einen Posten unauffällig verschwinden zu lassen, der anscheinend von Anfang an überflüssig war.

Außerdem schafft die Regierung es weiter nicht, schlüssig darzulegen, wie sie die mit den bezahlten Regierungsposten für MdL unterlaufene Trennung von Legislative und Exekutive und den damit verbundenen Interessenskonflikt entschärfen will. Das war einer der Hauptkritikpunkte der Freien Wähler vor der Koalition, der sie inzwischen scheinbar nicht mehr interessiert.

Lesen Sie auch hierzu den Bericht in der Süddeutschen Zeitung.

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