Aufgrund mehrerer Schulschließungen in Folge von Corona-Fällen habe ich beim Landtagsbeauftragten des Kultusministeriums (StMUK) nachgefragt, wie damit landesweit umgegangen wird und von Quarantäne bis zu digitalen Ersatzangeboten (die in der Praxis vom Engagement der Schulen abhängen) einiges zusätzlich zur offiziellen Infoseite herausgefunden. Fragen und Antworten vom 06.03.2020 Stand 19 Uhr im Folgenden:

– Welche Informationen und Handlungsanleitungen (z.B. Meldevorgaben für Lehrkräfte, wenn Symptome erkannt werden) wurden den Schulleitungen in Bayern bislang zum Thema seitens des StMUK bzw. der Schulaufsicht proaktiv übermittelt?

Die Schulen wurden bislang mit KMS vom 06.02.2020 und 28.02.2020 informiert; zudem sind umfangreiche Hinweise auf der Homepage des StMUK enthalten. Einzelanfragen werden kontinuierlich über die jeweils zuständigen Referate der Schulabteilungen beantwortet. Ein eigenes Meldesystem wurde am 06.03.2020 auf dem Schulportal frei geschaltet und ermöglicht eine Meldung für Schüler und Lehrkräfte.

– Welche präventiven Maßnahmen zur Infektionsvermeidung wurden seitens des StMUK landesweit für die Schulen angeordnet/sichergestellt?

Es wurden u. a. Verhaltenshinweise, z. B. zur Handhygiene, im Rahmen der oben genannten KMS erteilt. Ferner wurden Links zu Informationsseiten des LGL und RKI übermittelt.

– In Würzburg und Unterhaching wurden kürzlich zwei Schulen vorerst aufgrund von Corona geschlossen. Wie viele vergleichbarer Fälle sind dem StMUK aktuell bekannt?

Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar: 13 Schulschließungen (tageweise) , 19 Schulen mit klassenweiser Quarantäne (1- 3 Klassen)

– Auf der Informationsseite heißt es: Die Betroffenen bzw. ggfs. deren Erziehungsberechtigten sind darüber zu informieren.“ Was ist unter den Betroffenen zu verstehen? Welche Personenkreise wurden in den beiden o.g. Fällen jeweils konkret informiert?

Wer „betroffen“ ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls vor Ort. Gemeint sind damit v. a. Kontaktpersonen.

– Inwiefern sieht sich das StMUK in der Verantwortung, die Schulen bei der schwierigen Kommunikationslage zu unterstützen/ inwiefern hat Unterstützung stattgefunden?

Das StMUK nimmt seine Verantwortung sehr ernst, hat bereits wie oben dargestellt informiert und steht in kontinuierlichem Austausch mit den anderen Ressorts und weiteren zuständigen Stellen, v.a. dem StMGP, dem LGL und dem Krisenstab der Staatsregierung, um die Schulen zeitnah über veränderte Umstände, neue Erkenntnisse und ggf. zu treffende Maßnahmen zu informieren. Zusätzlich wurde ein neues Meldeportal eingerichtet, um Informationen schnellstmöglich weitergeben zu können. Darüber hinaus erfolgt ein beständiger Informationsaustausch zwischen dem StMUK und der Schulaufsicht vor Ort.

– Gibt es einen offiziellen Krisenplan?

Welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden müssen, entscheidet der Krisenstab der Staatsregierung unter Federführung des StMGP. Das StMUK steht daher, wie erwähnt, mit dem StMGP und LGL in kontinuierlichem Austausch.

– Welche Möglichkeiten sieht das StMUK, um durch digitale Angebote auch im Fall von Schulschließungen zeitnah ein landesweites Angebot zur Sicherstellung des Bildungsauftrags und Vorbereitung von Prüfungen zu schaffen?

Unterrichtsausfall von bis zu einer Woche:

Grundsätzlich gilt, dass der LehrplanPLUS für alle Schularten so angelegt ist, dass genügend Spielraum bleibt für die Behandlung der verpflichtenden Inhalte und das Üben bzw. für ergänzende Themen. Für die Grundschule gilt, dass die Fachlehrpläne auf zwei Jahre angelegt sind, d.h. für das Kompensieren von witterungsbedingtem Unterrichtsausfall steht eine etwas größere Zeitspanne zur Verfügung.

Unterrichtsausfall von mehr als einer Woche:

Im Fall eines nicht vorhersehbaren, länger andauernden Unterrichtsausfalls gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um die versäumten Stunden aufzufangen.

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Schulen, in eigener Verantwortung Maßnahmen vorzusehen, mit denen gewährleistet werden kann, dass die vom Lehrplan für die jeweilige Jahrgangsstufe vorgesehenen Inhalte und Methoden bis zum Ende des laufenden Schuljahres bzw. bis zur Abschlussprüfung in sachgerechter Weise behandelt wurden. Umfang und Intensität der Maßnahmen hängen im Einzelfall von der Dauer des Unterrichtsausfalls ab.

Dabei sind die Schulen, die Lehrkräfte eines Faches und die einzelnen Lehrkräfte zunächst in eigener pädagogischer Verantwortung gefordert, die bisherige Unterrichtsplanung und -konzepte (z.B. Stoffverteilungspläne zur Umsetzung des Lehrplans im laufenden Schuljahr) an die neue Situation anzupassen. Weitere mögliche Maßnahmen werden im Folgenden genannnt: Aktualisierung und gezielte Ergänzung der Materialpools für Vertretungsstunden, ebenso Online-Angebote oder virtuelle Unterrichtsräume (z. B.  Austausch von Aufgaben, Arbeitsblättern und Arbeitsaufträgen über elektronische Systeme wie mebis, was z.B. beim witterungsbedingten Unterrichtsausfall im letzten Jahr auch praktiziert wurde).

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