Als neuer Landtagsabgeordneter wurde ich vermehrt auf den Zustand verschiedener Straßen angesprochen: Klagen über kaputte Fahrbahnen, gefährliche Stellen und fehlende Radwege. Gerne werden zum Vergleich andere Straßen in besserem Zustand herangezogen – doch dabei hat mich etwas verwundert: Zumindest in meiner Heimatregion rund um Erlangen und Forchheim waren die Positivbeispiele immer Kreisstraßen und die Negativbeispiele immer Staatsstraßen – also solche, für die der Freistaat Bayern die Verantwortung trägt. Zufall oder nicht?
Ich bin dem in den letzten Monaten genauer nachgegangen und habe einiges über Fragen des Straßenbaus gelernt, das ich gerne anhand von Beispielen aus meiner Heimat weitergeben möchte.
Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in verschiedene Klassen eingeteilt: Staatsstraßen sind Straßen, die innerhalb des Staatsgebiets zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und dem Durchgangsverkehr zu dienen bestimmt sind. Kreisstraßen sind Straßen, die dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Gemeinden oder dem erforderlichen Anschluß von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz dienen oder zu dienen bestimmt sind; sie sollen mindestens an einem Ende an eine Bundesfernstraße, Staatsstraße oder andere Kreisstraße anschließen. Daneben gibt es noch Gemeindeverbindungs- und Ortsstraßen sowie verschiedene öffentliche Wege. So ist es im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) geregelt.
Das spiegelt sich im durchschnittlichen, täglichen Verkehrsaufkommen wider, wie eine Grafik aus einer Broschüre des Verkehrsministeriums zeigt:
Für die etwa 18.800 Kilometer Kreisstraßen gibt es Fördermittel des Freistaats, die im Wesentlichen nach BayGVFG für Bau und Ausbaumaßnahmen investiert und durch kommunale Finanzmittel noch ergänzt werden. Hier kommen also real noch höhere Investitionen zustande, als die folgende Grafik – ebenfalls aus der Ministeriumsbroschüre – vermuten lässt:
Zwar sind die Ausgaben für die ca. 14.000 Kilometer Staatsstraßen in den letzten Jahren ein wenig angestiegen, aber der wesentliche Teil fließt in Bestandserhaltung und Betriebsdienst (Winterdienst, Grünpflege, etc.). Für wirkliche Verbesserungsmaßnahmen bleibt dann nur relativ wenig übrig.
Für den Verantwortungsbereich des Freistaats übernehmen die 19 staatlichen Bauämter die Straßenbauaufgaben:
Die Gelder werden in den einzelnen Bauämtern und Bezirken wiederum in unterschiedlicher Höhe ausgegeben:
Die oben dargestellten Ausgaben in 2019 für Um- und Ausbau sowie Bestandserhaltung der Staatsstraßen nach Regierungsbezirken und Staatlichen Bauämtern zeigt, dass Beispielsweise Mittel- und Oberfranken vergangenes Jahr Schlusslicht waren, während in Unterfranken und Niederbayern auf den Kilometer gerechnet relativ gut investiert worden ist.
„Die Verteilung der Mittel für den Um- und Ausbau der Staatstraßen auf die Regierungsbezirke und Staatlichen Bauämter erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Anteils der Vorhaben der 1. Dringlichkeit im aktuellen Ausbauplan für die Staatstraßen. Um bei größeren Vorhaben einen zügigen und wirtschaftlichen Bauablauf gewährleisten zu können, wird deren Mittelbedarf vorab gesondert berücksichtigt. Grundlage für die Verteilung der Mittel für die Bestandserhaltung der Staatsstraßen auf die Regierungsbezirke und Staatlichen Bauämter ist ein Verteilungsschlüssel, in den Netzlänge, Verkehrsbelastung sowie die Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung eingehen.“ (Aus Drs. 18/6720)
Um beim Ausbau von Staatsstraßen vorne mit dabei zu sein, ist es also entscheidend, mit entsprechender Dringlichkeit in den Ausbauplan für die Staatstraßen aufgenommen zu werden. Der aktuelle 7. Staatsstraßenausbauplan ist für den Zeitraum 2011-2020 vorgesehen. Das heißt, dass demnächst eigentlich die Fortführung mit dem 8. Ausbauplan für die kommenden Jahre anstünde.
Um vor diesem Hintergrund die Situation zwischen Mittel- und Oberfranken genauer zu beleuchten, habe ich in den letzten Monaten das zuständige Ministerium, die Bezirksregierung von Mittelfranken und das Straßenbauamt in Bamberg besucht sowie mehrere Anfragen gestellt.
Doch neben Verkehrsmengen sind eben auch noch andere Faktoren für den Bau oder die Ertüchtigung von Straßen relevant, wie Zustand und Unfälle. Hierzu habe ich auf Nachfrage folgende Informationen bekommen:
Für die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) werden alle Straßen mit Messfahrzeugen abgefahren und die Messdaten aufbereitet. Die ZEB 2019 der Staatsstraßen kann voraussichtlich Mitte 2020 abgeschlossen werden, weshalb die hier angefragten Informationen frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 zur Verfügung stehen werden.
Antwort der Staatsregierung zum Zustand der Staatsstraßen in Oberfranken und Mittelfranken
Bisher wurden allerdings lediglich 49,7 Prozent des 2015 erfassten Sanierungsbedarfs für Mittel- und Oberfranken abgearbeitet. Fehlende Sanierungen können schwerwiegende Folgen haben, wie aus Unfallzahlen deutlich wird.
Nachfolgend sind Unfälle von 2015 bis 2018 in Ober- und Mittelfranken aufgeführt. Kleinunfälle (Bagatellunfälle) sind nicht berücksichtigt:
St 2240: 949 Unfälle, davon 116 mit schwerem Personenschaden und 544 mit leichtem Personenschaden
St 2241: 611 Unfälle, davon 56 mit schwerem Personenschaden und 253 mit leichtem Personenschaden
St 2242: 819 Unfälle, davon 66 mit schwerem Personenschaden und 349 mit leichtem Personenschaden
St 2243: 236 Unfälle, davon 31 mit schwerem Personenschaden und 81 mit leichtem Personenschaden
St 2244: 1125 Unfälle, davon 89 mit schwerem Personenschaden und 554 mit leichtem Personenschaden
Antwort der Staatsregierung
Beispiel 1: Unfallhäufung zwischen Effeltrich und Kersbach
Ich habe deshalb für einen Unfallherd nahe Effeltrich in Richtung Kersbach konkreter nachgefragt, weil die Problematik von mehreren Bürgern an mich herangetragen worden ist. Dieser Streckenabschnitt ist z.B. nach der ZEB 2015 in die Dringlichkeitsklasse 2/6 eingestuft. Im heute erschienen Bericht des Fränkischen Tags, kann man auch anhand des Fotos sehen, wie gefährlich, ein schlechte Straßenführung in Kombination mit kaputtem Straßenbelag werden kann. Dieser Zustand ist auch der Regierung bekannt, wie aus der Antwort auf meine Anfrage hervorgeht:
Die Staatsstraße (St) 2243 weist zwischen Kersbach und Effeltrich in größeren Teilbereichen Unebenheiten und Risse auf. Die vorgeschriebene Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche ist gegeben. Spurrinnen sind nur in geringfügigem Umfang vorhanden.
Antwort der Staatsregierung
Zur Erhaltung des verkehrssicheren und nutzbaren Zustands wurden im Rahmen der laufenden Unterhaltung allerdings lediglich die notwendigen Ausbesserungen an der Straße durch die Straßenmeisterei vorgenommen. Ein kompletter Deckenbau erfolgte nicht. Was ist stattdessen passiert?
Im Zeitraum 2012 bis 2014 wurde an der St 2243 zwischen Effeltrich und Kersbach eine Unfallhäufung im Bereich einer engen Kurve ermittelt. Auf Veranlassung der örtlichen Unfallkommission wurden folgende Sofortmaßnahmen ausgeführt:
2015: Aufstellen von gelbfluoreszierenden Richtungstafeln zur Verdeutlichung des Kurvenverlaufs
2016: Verbesserung der Schutzeinrichtungen; Aufbringen einer durchgezogenen Mittelmarkierung
Im Zeitraum 2015 bis 2017 ist die Anzahl der Unfälle infolge dieser Sofortmaßnahmen so weit zurückgegangen, dass die Kriterien einer Unfallhäufung nicht mehr erreicht wurden.
Antwort der Staatsregierung
Doch was bedeutet das konkret? Weiter kam es zu einer ganzen Reihe von Unfällen, auch mit Personenschäden:
2015: 12 Unfälle, davon 2 mit schwerem Personenschaden und 2 mit leichtem Personenschaden
2016: 5 Unfälle, davon 0 mit schwerem Personenschaden und 3 mit leichtem Personenschaden
2017: 7 Unfälle, davon 1 mit schwerem Personenschaden und 2 mit leichtem Personenschaden
2018: 9 Unfälle, davon 0 mit schwerem Personenschaden und 4 mit leichtem Personenschaden
Antwort der Staatsregierung
Ich wollte deshalb wissen, welche Planungen bestehen, um die Verkehrssicherheit auf der Strecke zu erhöhen:
Die Unfallkommission hat 2016 als Abhilfemaßnahme die Durchführung einer Deckenbaumaßnahme mit Verbesserung der Querneigung festgelegt.
Im Ermittlungszeitraum 2012 bis 2014 hat sich südlich von Kersbach eine Unfallhäufung eingestellt. Um der Unfallhäufung zu begegnen, wurde festgelegt, den Streckenabschnitt zwischen Kersbach und Effeltrich bestandsorientiert auszubauen. Hierzu hat das Staatliche Bauamt Bamberg bereits Voruntersuchungen durchgeführt.
Antwort der Staatsregierung
Anhand dieser Zeithorizonte sieht man, wie lange sich sinnvolle Maßnahmen zur Verkehrssicherheit ziehen, was eben – neben z.B. Grunderwerbsfragen – nicht zuletzt auch an der Mittelausstattung durch den Freistaat liegt.
Unfallhäufungen in Mittel- und Oberfranken
Anhand des obigen Beispiels kann man sich vor Augen führen, was sonst noch an Maßnahmen offen ist und welche Folgen das haben kann, da anscheinend vor allem die wenig kostenintensiven bisher schon durchgeführt worden sind:
Mittelfranken:
Für den Zeitraum 2015 bis 2017 wurden auf Staatsstraßen 66 Unfallhäufungen ermittelt.Die zuständigen örtlichen Unfallkommissionen haben an diesen Unfallhäufungen 144 Abhilfemaßnahmen vorgesehen, davon konnten bisher 64 Maßnahmen für rund 2,0 Millionen Euro ausgeführt werden.
Oberfranken:
Für den Zeitraum 2015 bis 2017 wurden auf Staatsstraßen 30 Unfallhäufungen ermittelt.Die zuständigen örtlichen Unfallkommissionen haben an diesen Unfallhäufungen 57 Abhilfemaßnahmen vorgesehen, davon konnten bisher 27 Maßnahmen für rund 0,5 Millionen Euro ausgeführt werden.
Antwort der Staatsregierung
Welche Maßnahmen werden eigentlich in der Regel vorgeschlagen und wie sind diese zu bewerten?
Folgende Maßnahmengruppen wurden von den Unfallkommissionen in Mittelfranken an Staatsstraßen festgelegt:
62 x Beschilderung aufstellen/optimieren
21 x Markierung aufbringen/optimieren
15 x Schutzeinrichtungen aufstellen/optimieren
13 x Querschnitt/Bankett/Seitenraum verbessern
13 x Knotenpunkt umbauen
12 x Lichtsignalanlagen aufstellen/optimieren
5 x Linienführung verbessern
3 x polizeiliche Überwachung intensivierenFolgende Maßnahmengruppen wurden von den Unfallkommissionen in Oberfranken an Staatsstraßen festgelegt:
26 x Beschilderung aufstellen/optimieren
14 x Markierung aufbringen/optimieren
8 x Schutzeinrichtungen aufstellen/optimieren
4 x Lichtsignalanlagen aufstellen/optimieren
2 x Querschnitt/Bankett/Seitenraum verbessern
1 x Linienführung verbessern
1 x Knotenpunkt umbauen
1 x polizeiliche Überwachung intensivierenDie Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen an Landstraßen in Bayern wird von der Zentralstelle für Verkehrssicherheit im Straßenbau (ZVS) kontinuierlich bewertet. Ergebnisse einer bayernweiten Wirksamkeitsuntersuchung wurden 2011 in einem Kompendium zusammengeführt, das unter:https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/vum/verkehrssicherheit/49_unfall_kompendium_2011.pdf abgerufen werden kann.
Antwort der Staatsregierung
Beispiel 2: Unübersichtliche Stelle am Wald zwischen Spardorf und Sieglitzhof
Um mehr über die Fortschritte von Baumaßnahmen zur Verkehrssicherheit zu erfahren, habe ich mir ein weiteres Beispiel aus der Region herausgesucht – diesmal in Mittelfranken zwischen Erlangen-Sieglitzhof und Spardorf (die Erlanger Nachrichten berichteten darüber schon am 29.2.2020). Die Staatsstraße führt dort aktuell an einer unübersichtlichen Kreuzung am Waldrand entlang. Für 2014 war der Bau eines begeleitenden Radwegs geplant (Drs.17/360), außerdem sollte schon länger eine Oberbauverstärkung stattfinden und ein Kreisverkehr neugebaut werden. Die Staatsregierung antwortet mir dazu selbst: „Insgesamt werden die Projekte zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsverhältnisse beitragen. Der Streckenausbau lässt einen Unfallrückgang erwarten. […] Der neue Radweg schafft eine sichere und direkte Alternative für Fußgänger und Radfahrer, die Umwege vermeidet.“
Eigentlich eine super Sache also. Doch warum ist entegegen der Planungen so lange nichts passiert?
Der für 2014 vorgesehene Baubeginn war nicht möglich, da die für den Ausbau notwendigen Flächen freihändig nicht erworben werden konnten. Im Sommer 2018 hat ein Startgespräch mit der Stadt Erlangen, der Gemeinde Spardorf und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg zur Wiederaufnahme der Planungen vor Ort stattgefunden. Die Beteiligten vereinbarten, dass die Neuplanung flächensparend erfolgen soll, um einerseits bei den Grundstücksbetroffenen im Vergleich zur vorherigen Planung eine höhere Akzeptanz zu erreichen. Andererseits sollen die Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Meilwald, den Bannwald und den Altbaum-bestand so gering wie möglich ausfallen. Im Sommer 2019 haben die Projektbeteiligten die möglichen Varianten für den Knotenpunktsumbau abgestimmt. Die Vorzugsvariante soll im 1. Quartal 2020 ausgewählt werden, um anschließend mit der Vorentwurfsplanung beginnen zu können. Die Finanzierung erfolgt aus dem Staatsstraßenhaushalt. Die Stadt Erlangen ist u. a. wegen des Knotenpunktsumbaus an den Kosten beteiligt.
Antwort der Staatsregierung
Die Problematik, an die nötigen Flächen zu kommen, ist leider sehr oft ein bremsender Faktor für so wichtige Vorhaben. So schreibt die Regierung weiter: „Entscheidend ist zunächst, ob ein freihändiger Grunderwerb gelingt. Wenn nicht, ist für die Erlangung des Baurechts ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.“ Ich hoffe, dass Letzteres nicht nötig wird. Um solchen Problemen entgegenzuwirken, hat die Staatsregierung übrigens immer ein paar Projekte mehr in ihre langjährigen Programme zum Ausbau von Radwegen und Staatsstraßen aufgenommen, als eigentlich finanziert werden können. Deshalb kann es auch von Vorteil sein, zumindest mit niedrigerer Priorität in die Planungen mit aufgenommen zu werden.
Beispiel 3: Radweg und Straßenerneuerung Langensendelbach nach Effeltrich
Neben den Prioritäten aus den langfristigen Straßenbauprogrammen kann aber auch kurzfristig die Politik etwas nachhelfen. So war es im folgenden Beispiel der Fall. Nachdem im September 2018 Ministerpräsident Markus Söder bei einem Ortstermin in Langensendelbach persönlich versprach, man „kümmere“ sich um die Staatsstraße von Effeltrich nach Langensendelbach, hat mittlerweile das Staatliche Bauamt (StBA) Bamberg die technische Planung abgeschlossen und erstellt derzeit Grunderwerbspläne und -verzeichnisse, wie ich auf eine Anfrage im Dezember 2019 erfuhr. Ein begleitender Geh- und Radweg ist mit vorgesehen.
Unter der Voraussetzung, dass alle Grundstücke bis Mitte 2020 erworben werden können bzw. die Grundeigentümer die erforderlichen Bauerlaubnisse erteilen, könnte das StBA Bamberg im zweiten Halbjahr 2020 mit dem Bau beginnen.
Antowrt der Staatsregierung
Generell gilt für Radwege übrigens laut am 03. März erhaltener Information des Verkehrsministeriums:
Es ist Vorgabe, bei jedem Neu-, Um- und Ausbau von Staatsstraßen die Neuanlage eines Radwegs zu prüfen.Ein Verzicht ist zu begründen.
Für nachträglich an bestehende Straßen ohne deren Änderung angebaute Radwege gilt, dass bei der „Beurteilung der Zweckmäßigkeit eines Radweges grundsätzlich die Stärke und die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs, der Schwerverkehrsanteil und die Übersichtlichkeit der Straße sowie die Stärke des Radverkehrs und der Anteil schutzbedürftiger Radfahrer zu berücksichtigen“ sind. Für Radwege an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften geben die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) in Abhängigkeit der Kfz-Belastung und des Anteils von Fuß (F)- und Radfahrern (R) Anhaltswerte an, ab denen eine eigenständige Geh- und Radwegführung zweckmäßig sein kann (bei Straßen der Kategorie Staatsstraßen z. B. 2.500 – 4.000 Kfz/24h und > 200 R +F/24h).
Beispiel 4: Radweg und Straßenerneuerung Effeltrich nach Kunreuth
Wenn das obige Projekt abgeschlossen ist, wird der neue Geh- und Radweg aber nicht in Richtung Gaiganz und Kunreuth weiterführen, wo eigentlich ein Lückenschluss möglich wäre und außerdem der Straßenzustand ebenfalls unübersichtlich und kritisch ist. Auf die Frage sowohl nach Radweg (!) und Straßenausbau erhielt ich lediglich die folgende Antwort:
Auch für den Streckenabschnitt der St 2242 zwischen Effeltrich und Kunreuth ist ein bestandsorientierter Ausbau vorgesehen. Allerdings steht die Ertüchtigung dieses Streckenabschnittes in Konkurrenz zu anderen noch dringenderen Maßnahmen an Staatsstraßen mit deutlich mehr Verkehr. Ein Realisierungszeitraum kann aus heutiger Sicht noch nicht angegeben werden und hängt nicht zuletzt von den zur Verfügung stehenden Planungsressourcen, den verfügbaren Haushaltsmitteln und der Bereitschaft der Grundeigentümer zur Bereitstellung der benötigten Flächen ab.
Antwort der Staatsregierung
In Effeltrich wurde ich deshalb von Mitgliedern der überparteilichen Effeltricher Liste (DEL) gefragt, was man machen könnte, um das Projekt voranzubringen. Da das reine Abstellen auf fünf Jahre alte Verkehrszahlen offensichtlich zu kurz greift und ich es für wichtig erachte, auch die über Partei- und Ortsgrenzen hinweg Unterstützung für ein Anliegen deutlich werden zu lassen, habe ich zu einer Petition samt Unterschriftensammlung geraten. Dafür hat die engagierte Bürgerin Stefanie Brechelmacher sich bereiterklärt und folgende Petition an den Landtag gestellt.
Petitionen sind neben Anträgen, die Abgeordnete oder Fraktionen stellen können, ein Instrument, das auch einzelne Bürger nutzen könnten, um ein Thema auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen. Mehr dazu findet sich in der folgenden Infobroschüre des Bayerischen Landtags.
Innerhalb kurzer Zeit konnte Stefanie Brechelmacher mit ihren parteiübergreifenden Unterstützern aus Effeltrich und Kunreuth schon rund tausend Unterschriften sammeln und am vergangenen Samstag dem zuständigen Ausschussvorsitzenden Sebastian Körber übergeben. Ein beachtlicher Erfolg! Insbesondere nach der Kommunalwahl soll weiter gesammelt werden. Des Weiteren steht nun die Stellungnahme der Staatsregierung zur Petition und anschließend die Behandlung im Ausschuss an.
Eine Erfolgsgarantie gibt es trotz der großen Unterstützung leider nicht, doch in der Petition werden viele Gründe genannt, die neben der Verkehrsbelastung bei anstehenden Priorisierungen berücksichtigt werden sollten (Lückenschluss, Bedeutung für die Region und den Tourismus, Anbindung an ÖPNV und wichtige Infrastruktur, Umweltschutz, usw.). Denen könnte sich bereits die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme anschließen und eine Berücksichtigung im 8. Staatsstraßenausbauplan oder dem neuen Radwegeprogramm für Bayern (Laufzeit 2020-24, ca. 200 Mio. €, Veröffentlichung 2. Quartal 2020) in Aussicht stellen. Erfolgt das nicht, kann auch der Ausschuss noch ein positives Votum abgeben und der Landtag in den weiteren Beratungen die nötigen Mittel vorsehen.
Fazit
So oder so ist auch für das letzte Beispiel ist klar: Eine Umsetzung wird selbst bei positivem Votum Jahre dauern, die Planung, Grunderwerb und Baudurchführung in Anspruch nehmen werden. Alle genannten Beispiele aus meiner Heimatregion stehen wahrscheinlich symptomatisch für den allgemeinen Zustand der Staatsstraßen. Gerne wird bei den Straßen gespart, weil es nicht sofort auffällt und sich Projekte einfach schieben lassen (auch wenn sie aufgrund von Kostensteigerungen dann meist teurer werden). Die Grünen wollen die Gelder wiederum aus ideologischen Gründen woanders einsetzen. Am Ende sollte man aber die Verkehrssicherheit nicht aus dem Blick verlieren! Dafür möchte ich mich auch weiter einsetzen.
Gibt es bei Euch in der Region ähnliche Beispiele? Schreibt mir!
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