Lehrkräfte sollten nach ihrer Eignung eingestellt werden und nicht aufgrund ihres Herkunftslandes. Bislang verbietet Artikel 7 Absatz 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes es, selbst höchst qualifizierten Lehrkräften aus der Ukraine in Bayern unbefristet anzustellen – auch wenn sie die Sprache von hervorragend beherrschen sollten. Mit diesem Gesetzentwurf möchte die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag jenen Missstand beseitigen und EU-Beitrittskandidaten mit EU-Mitgliedsstaaten beim Lehramtszugang gleichbehandeln.
Die Einbringung des Gesetzentwurfs ist hier einzusehen.
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