Der Beweisantrag der Landtagsabgeordneten Matthias Fischbach (FDP), Toni Schuberl und Cemal Bozoğlu (beide GRÜNE) zu Unstimmigkeiten rund um die V-Person K. D. wurde im NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags durch die Stimmen von CSU, FW und AfD abgelehnt. Der Beweisantrag hatte zum Ziel, Quellenberichte der V-Person K. D. und die damit verbundenen Zahlungen im Zusammenhang mit dem Untertauchen des NSU-Trios zu hinterfragen. Insbesondere steht dabei eine Frage im Untersuchungsauftrag zu Meldungen von K. D. zur möglichen Beschaffung von Waffen im Fokus.

Matthias Fischbach zeigt sich empört über die Ablehnung und betont: „Es ist nicht hinzunehmen, dass wichtige und berechtigte Beweisanträge zur Aufklärung der NSU-Morde und der Verstrickungen von V-Personen blockiert werden. Als Mitglied des Untersuchungsausschusses ist es meine Pflicht, die Wahrheit ans Licht zu bringen und dabei zu helfen, die Hintergründe der NSU-Morde restlos aufzuklären. Der Verdacht liegt nahe, dass relevante Quellenberichte rund um das Untertauchen des NSU-Trios weiter zurückgehalten werden. Solange die Unklarheiten bezüglich der damit verbundenen Zahlungen nicht aufgeklärt werden, bleibt dieser Verdacht bestehen. Die Ablehnung des Antrags ist eine Missachtung der verfassungsgemäßen Minderheitenrechte im Untersuchungsausschuss.“ 

Der Beweisantrag wird nun in einer Plenarsitzung des Landtags erneut beraten und endgültig entschieden. Die Vertreter der FDP- und GRÜNEN-Fraktion behalten sich vor, nach der Entscheidung weitere Schritte zu prüfen.Cemal Bozoğlu (GRÜNE) ergänzt. „Es ist inakzeptabel, dass ein Beweisantrag, der notwendig ist, um die V-Personen-Führung des Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz im Fall K.D. angemessen bewerten zu können, durch die Stimmen von CSU, FW und AfD abgelehnt wurde. Für eine wirksame Aufklärung müssen dem Untersuchungsausschuss alle notwenigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Daher bedeutet diese Ablehnung einen Rückschlag für die Arbeit des Gremiums und untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Aufklärung des NSU-Komplexes.“

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