In der dieser Woche stehen eine Reihe wichtiger Entscheidungen an. Am Mittwoch tagen die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin, um die generelle Linie der Corona-Politik festzulegen. Am Donnerstag soll das Kabinett tagen und dann am Freitag der Landtag in einer Sondersitzung.

Wir möchten uns als Landtagsabgeordnete aber nicht wieder vor vollendete Tatsachen stellen lassen, wie das in der Vergangenheit immer der Fall war. Deshalb nutzt die FDP-Fraktion ihre „Aktuelle Stunde“ in der regulären Landtagssitzung am Dienstag dazu, um Bayerns Kurs vor (!) der Corona-MPK zu debattieren. So kommt die Debatte wieder dorthin, wo sie bei solch einschneidenden Grundrechtsfragen auch hingehört: ins Parlament!

Eine dieser Grundrechtsfragen betrifft zum Beispiel die nächtliche Ausgangssperre, die in Bayern inzwischen landesweit gilt. Ich halte sie für unverhältnismäßig, weil nachts sowieso kaum jemand draußen unterwegs ist und dadurch kaum Risikokontakte verhindert werden. Das hatte ich kurz vor Inkrafttreten einmal beispielhaft in der Erlanger Innenstadt per Video dokumentiert. Wir haben als FDP-Fraktion deshalb den Maßnahmenpaketen der Staatsregierung nicht zugestimmt und diesen Grundrechtseingriff (wie auch andere) deutlich kritisiert.

Mit meiner jüngsten Anfrage zum Plenum habe ich die Staatsregierung gefragt, welche Erkenntnisse sie über die Wirksamkeit der Ausgangssperre hat und ob es dazu wissenschaftliche Untersuchungen gibt. Darauf kam keine wirklich überzeugende Antwort:

fischbach-ausgangssperren

Heute ist nun auch eine vergleichbare Ausgangssperre in Baden-Württemberg für rechtswidrig erklärt worden. Die einst bei Inzidenzen von über 200 eingeführte Maßnahme ist in der aktuellen Pandemielage wirklich nicht mehr zu rechtfertigen. Wir halten sie auch in Bayern für rechtswidrig: Wenn CSU und FW sie diese Woche nochmals verlängern, werden wir als FDP-Fraktion dagegen klagen!

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